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Elderly Care 4 min read

Nursing Care Levels (Pflegegrade 1-5) in Germany: How to Get Assessed

Stellen Sie sich vor, ein geliebter Familienangehöriger kann plötzlich nicht mehr allein einkaufen gehen oder braucht Hilfe beim Anziehen. In Deutschland sind Nursing Care Levels (Pflegegrade 1-5) der...

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Lifetimes Deutschland Redaktion
Editorial Team

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Stellen Sie sich vor, ein geliebter Familienangehöriger kann plötzlich nicht mehr allein einkaufen gehen oder braucht Hilfe beim Anziehen. In Deutschland sind Nursing Care Levels (Pflegegrade 1-5) der Schlüssel zu professioneller Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Doch wie beantragen Sie eine Bewertung? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den passenden Pflegegrad erhalten und welche Leistungen Ihnen zustehen – aktuell für 2026.

Was sind die Pflegegrade 1-5?

Seit der Reform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den Hilfebedarf bewerten. Sie ersetzen die alten Pflegestufen und basieren auf dem Neuen Begutachtungsinstrument (NBA). Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft sechs Module: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte.

Die Pflegegrade im Überblick

Jeder Pflegegrad entspricht einem Punktebereich aus der Begutachtung:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–27 Punkte). Betroffene brauchen punktuelle Hilfe, managen den Alltag aber weitgehend selbst.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte). Regelmäßige Unterstützung notwendig.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte). Umfassende Hilfe im Alltag.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte). Nahezu vollständige Pflegeabhängigkeit.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte oder außergewöhnlicher Bedarf). Intensivpflege erforderlich, auch bei unter 90 Punkten möglich.

Ab 2026 werden die Schwellen für Pflegegrade 1–3 um ca. fünf Punkte angehoben, um mehr Menschen einzubeziehen – Pflegegrade 4 und 5 bleiben gleich.

Wie läuft die Bewertung für Pflegegrade ab?

Die Begutachtung ist kostenlos und erfolgt durch den MDK oder MDS. Sie dauert ca. 30–60 Minuten vor Ort und bewertet den tatsächlichen Bedarf, nicht das Potenzial.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

  1. Prüfen Sie den Bedarf: Notieren Sie Einschränkungen in Mobilität, Ernährung oder Medikamenteneinnahme. Tools wie der Pflegegrad-Rechner auf offiziellen Seiten helfen vorab.
  2. Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse: Rufen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) an oder nutzen Sie das Online-Formular. Fordern Sie den "Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads".
  3. Begutachtung terminieren: Der MDK kontaktiert Sie innerhalb von 2–4 Wochen. Bereiten Sie Unterlagen wie Arztberichte vor.
  4. Begutachtung durchlaufen: Der Gutachter beobachtet und interviewt. Sie können einen Begleiter mitbringen.
  5. Ergebnis erhalten: Innerhalb von 2 Wochen teilt die Kasse den Pflegegrad mit. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats).
  6. Widerspruch und Klage: Erstes Widerspruchsverfahren kostenlos; ggf. Sozialgericht. Ca. 30 % der Widersprüche sind erfolgreich.

Tipp: Fordern Sie vorab eine Beratung bei der Pflegekasse oder unabhängigen Diensten wie der Verbraucherzentrale an – kostenlos für alle.

Leistungen je Pflegegrad: Was bekommen Sie 2026?

Die Pflegeversicherung zahlt monatlich Leistungen: Pflegegeld (für Angehörige), Sachleistungen (Profiservice) oder Kombi. Alle Grade umfassen Entlastungsbetrag (131 €), Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr ab PG 2) und Hilfsmittel (42 €/Monat).

Tabelle: Monatliche Leistungen 2026

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Vollstationär Tages-/Nachtpflege
1 – – 131 € –
2 347 € 796 € 805 € 721 €
3 599 € 1.497 € 1.319 € 1.357 €
4 800 € 1.859 € 1.855 € 1.685 €
5 990 € 2.299 € 2.096 € 2.085 €

Zusätzlich: Wohnumfeldverbesserungen (4.180 € einmalig), halbjährliche Beratungspflicht ab PG 2 (2026). Wählen Sie flexibel: 100 % Sachleistung, 100 % Geld oder 60:40-Split.

Beispiele aus der Praxis

  • PG 1: Oma mit leichter Demenz – 131 € Entlastung für Haushaltshilfe.
  • PG 3: Parkinson-Patient – 599 € Pflegegeld für Tochter plus Profi-Pflege.
  • PG 5: Bettlägerig mit Sondenernährung – Vollstationär-Zuschuss deckt viel ab.

Änderungen durch die Pflegereform 2026

2026 bringt Stabilität: Keine großen Erhöhungen, aber höhere Schwellen für PG 1–3 (z. B. PG 1 ab 17,5 Punkte). Mehr Flexibilität bei Beratung: Nur halbjährlich ab PG 2. Pflegegeld bleibt bei 2025-Niveau (4,5 % Anhebung 2025).

Praktische Tipps für den Alltag

  • Nutzen Sie die Pflege-App Ihrer Kasse für Abrechnungen.
  • Bei häuslicher Pflege: Melden Sie monatlich Leistungen – Strafen bei Fehlern drohen.
  • Private Pflegeversicherung (PKV) ergänzt GKV-Leistungen.
  • Suchen Sie lokale Angebote über die Arbeitsagentur oder Rentenversicherung.
  • Dokumentieren Sie alles: Für Widerspruch essenziell.

Ihre nächsten Schritte

Starten Sie heute: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse (Telefonnummer auf Karte) und fordern Sie den Antrag an. Holen Sie sich kostenlose Beratung – Sie haben Anspruch darauf. Mit dem richtigen Pflegegrad entlasten Sie sich und sorgen besser für Ihre Liebsten. Bleiben Sie informiert über Updates auf bmf.de oder bundesregierung.de.

Frequently Asked Questions

Ja, bei Verschlechterung neu beantragen – alle 12–24 Monate möglich.[1]
Widerspruch einlegen; Beratungshilfe bei Pro Familia oder VdK.
Ja, bis 42 €/Monat; größerer Bedarf separat.[7]
Ja, z. B. 60 % Sachleistung + 40 % Geld.[7]
Ja, bei gesetzlicher Versicherung – Infos auf make-it-in-germany.com.
Nach Vermögensprüfung durch Sozialamt; Pflegeversicherung übernimmt Pflegekosten.[3]
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Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI-Technologie erstellt und von unserer Redaktion geprüft. Er dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.

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